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Online AGB
Autohaus REHAG GmbH, BlitzkuhlenstraĂŸe 83a, 45659 Recklinghausen Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5197 GeschäftsfĂ¼hrer: Mathias Dieter MĂ¼ller Telefon: 02361 / 93175-0 · E-Mail: info@autohaus-rehag.de USt-IdNr.: DE 238 293 103
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den im jeweiligen Kaufvertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1. Geltungsbereich und Begriffe 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fĂ¼r Verträge Ă¼ber den Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie neuer oder gebrauchter Ersatzteile und Zubehörartikel, die Ă¼ber die Internetseiten, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege unter ausschlieĂŸlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angebahnt oder geschlossen werden. 1.2 Verbraucher ist jede natĂ¼rliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieĂŸt, die Ă¼berwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natĂ¼rliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in AusĂ¼bung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3 FĂ¼r Werkstatt- Wartungs- und Reparaturleistungen gelten gesonderte Reparaturbedingungen, soweit diese wirksam einbezogen wurden. Diese Online-AGB regeln solche Leistungen nur, soweit sie Bestandteil einer kaufrechtlichen NacherfĂ¼llung sind. 2. Online-Darstellung und Vertragsschluss 2.1 Die Darstellung von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör auf der Website ist grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Interessenten, ein Angebot abzugeben. Angaben in Inseraten, ExposĂ©s und Online-Datenbanken dienen der Beschreibung; maĂŸgeblich sind der konkrete Kaufvertrag und die darin ausdrĂ¼cklich vereinbarte Beschaffenheit. 2.2 Eine Anfrage, Reservierungsanfrage oder Terminbuchung fĂ¼hrt noch nicht zum Abschluss eines Kaufvertrags. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer ein verbindliches Angebot abgibt und die Autohaus REHAG GmbH dieses ausdrĂ¼cklich annimmt oder beide Parteien einen Kaufvertrag unterzeichnen. 2.3 Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Zugang einer Anfrage oder Bestellung und stellen noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrĂ¼cklich als Auftragsbestätigung bezeichnet sind. 2.4 Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Käufer erhält die Vertragsunterlagen in Textform oder als Ausdruck. Vertragssprache ist Deutsch. 3. Fahrzeug- und Produktangaben 3.1 Technische Daten, Ausstattungsangaben, Verbrauchs- und Emissionswerte, Abbildungen sowie Angaben zu Laufleistung, Vorbesitzern und frĂ¼herer Nutzung werden nach bestem Wissen angegeben. Unwesentliche, handelsĂ¼bliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind und keine vereinbarte Beschaffenheit betroffen ist. 3.2 Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren zu erwarten. Bekannte Unfallschäden, Vorschäden oder sonstige wertbildende Umstände werden im Kaufvertrag dokumentiert, soweit sie der Verkäuferin bekannt sind. 3.3 Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen können Reichweite und Ladeleistung insbesondere durch AuĂŸentemperatur, Fahrweise, Beladung, Alter und Zustand der Batterie, Reifen, Nebenverbraucher und Ladeinfrastruktur abweichen. 4. Preise, Zahlung und Finanzierung 4.1 Alle gegenĂ¼ber Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschlieĂŸlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrĂ¼cklich anders angegeben. ĂœberfĂ¼hrungs- Zulassungs-, Liefer- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen. 4.2 Der Kaufpreis ist spätestens bei Ăœbergabe des Kaufgegenstands fällig, sofern im Kaufvertrag kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Die Verkäuferin kann die Ăœbergabe von der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängig machen.
4.3 Finanzierungs-, Leasing- oder Versicherungsangebote stehen unter dem Vorbehalt der Annahme durch den jeweiligen Finanzierungspartner, Leasinggeber oder Versicherer. Ein Fahrzeugkaufvertrag ist nur dann von einer Finanzierung abhängig, wenn dies ausdrĂ¼cklich vereinbart wurde. 4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen zu. GegenĂ¼ber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberĂ¼hrt. 5. Lieferung, Ăœbergabe und GefahrĂ¼bergang 5.1 Liefer- und Ăœbergabetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrĂ¼cklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen kann der Käufer die Verkäuferin nach Ăœberschreitung zur Leistung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. 5.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Ăœbergabe des Kaufgegenstands Ă¼ber. Wird der Versand auf ausdrĂ¼cklichen Wunsch eines Unternehmers durchgefĂ¼hrt, geht die Gefahr mit Ăœbergabe an die Transportperson Ă¼ber.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin abzunehmen. Gesetzliche Rechte wegen Annahmeverzugs bleiben unberĂ¼hrt. 5.4 Teillieferungen bei Ersatzteilen und Zubehör sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind und hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Autohaus REHAG GmbH. 6.2 GegenĂ¼ber Unternehmern bleibt der Kaufgegenstand bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin. Eine WeiterveräuĂŸerung im ordnungsgemĂ¤ĂŸen Geschäftsgang bleibt zulässig; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an die Verkäuferin abgetreten. 7. Gesetzliche Sachmängelrechte und NacherfĂ¼llung 7.1 Es gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. 7.2 Ist der Käufer Verbraucher, kann er bei einem Sachmangel grundsätzlich NacherfĂ¼llung gemĂ¤ĂŸ § 439 BGB verlangenund dabei nach MaĂŸgabe des Gesetzes zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung) wählen. 7.3 Die Verkäuferin kann die vom Verbraucher gewählte Art der NacherfĂ¼llung verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfĂ¼r vorliegen. Bei einem Gebrauchtfahrzeug kann eine Ersatzlieferung insbesondere wegen Unmöglichkeit ausscheiden; bei einem Neufahrzeug oder bei Ersatzteilen und Zubehör kann eine Ersatzlieferung insbesondere wegen unverhältnismĂ¤ĂŸiger Kosten verweigert werden. MaĂŸgeblich bleibt stets der konkrete Einzelfall. 7.4 Die NacherfĂ¼llung erfolgt innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten fĂ¼r den Verbraucher. Die gesetzlichen AnsprĂ¼che auf erforderliche Aufwendungen der NacherfĂ¼llung bleiben unberĂ¼hrt. 7.5 Wählt ein Verbraucher bei einem Kauf, auf den die ab 01.08.2026 geltende Neuregelung anwendbar ist, die Nachbesserung und wird diese durchgefĂ¼hrt, verlängert sich die ursprĂ¼ngliche Verjährungsfrist fĂ¼r AnsprĂ¼che wegen des Mangels einmalig um zwölf Monate. Vor DurchfĂ¼hrung der Nachbesserung wird der Verbraucher gesondert Ă¼ber sein Wahlrecht und die Rechtsfolge der Fristverlängerung informiert. 7.6 Die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie lässt die gesetzlichen Sachmängelrechte grundsätzlich unberĂ¼hrt. Garantie und gesetzliche Sachmängelhaftung bestehen nebeneinander, sofern die jeweiligen Garantiebedingungen nichts anderes zur Abwicklung bestimmen. 7.7 Soweit im Rahmen der Mangelbeseitigung Teile ersetzt werden, gehen ausgebaute oder ersetzte Teile in das Eigentum der Verkäuferin Ă¼ber, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. 8. Verjährung bei Sachmängeln 8.1 GegenĂ¼ber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist nur aufgrund einer gesonderten, ausdrĂ¼cklichen Vereinbarung und nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen verkĂ¼rzt werden; eine solche VerkĂ¼rzung ergibt sich daher nicht allein aus diesen Online-AGB. 8.2 GegenĂ¼ber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist fĂ¼r SachmängelansprĂ¼che bei neuen Kaufgegenständen ein Jahr und bei gebrauchten Kaufgegenständen ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht fĂ¼r AnsprĂ¼che wegen Vorsatz, arglistigen Verschweigens, Ăœbernahme einer Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie fĂ¼r AnsprĂ¼che nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.3 Die gesetzlichen Regelungen Ă¼ber Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn sowie die besondere Verlängerung der Verjährungsfrist im Nachbesserungsfall bleiben unberĂ¼hrt. 9. Untersuchung und Mängelanzeige bei Unternehmern 9.1 Ist der Käufer Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und RĂ¼gepflichten des § 377 HGB. Unterlässt er die rechtzeitige Anzeige, gilt der Kaufgegenstand in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang als genehmigt. 9.2 Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller und bei der Verkäuferin anzuzeigen. Die Nichtanzeige berĂ¼hrt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht. 10. Haftung 10.1 Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer Ă¼bernommenen Garantie. 10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren ErfĂ¼llung die ordnungsgemĂ¤ĂŸe DurchfĂ¼hrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmĂ¤ĂŸig vertrauen darf. 10.3 Im Ăœbrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberĂ¼hrt. 11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen 11.1 Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschlieĂŸlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrags vor, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 11.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung im Anhang. Wird der Vertrag erst in den Geschäftsräumen nach persönlicher Besichtigung und Verhandlung geschlossen, liegt regelmĂ¤ĂŸig kein Fernabsatzvertrag vor. 11.3 Bei Dienstleistungen, die auf ausdrĂ¼ckliches Verlangen des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, kann Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. 12. Datenschutz 12.1 Personenbezogene Daten werden nach MaĂŸgabe der Datenschutzerklärung der Autohaus REHAG GmbH und der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. 12.2 Soweit fĂ¼r Zulassung, Finanzierung, Leasing, Versicherung, Garantieabwicklung, Transport oder Herstellerprozesse Daten an Dritte Ă¼bermittelt werden, erfolgt dies nur auf gesetzlicher Grundlage, zur VertragsdurchfĂ¼hrung oder aufgrund einer Einwilligung. 13. Streitbeilegung 13.1 Die Autohaus REHAG GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen, soweit keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht. 13.2 Soweit die Voraussetzungen fĂ¼r ein Verfahren vor der zuständigen Kfz-Schiedsstelle vorliegen, können Verbraucher Informationen bei der Vestischen Innung des Kfz-Gewerbes Recklinghausen-Gelsenkirchen, GroĂŸe-Perdekamp-StraĂŸe 6, 45657 Recklinghausen, einholen. 13.3 Die frĂ¼here europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht mehr. 14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. GegenĂ¼ber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird. 14.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand fĂ¼r alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Recklinghausen. Die Verkäuferin bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. 14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen unberĂ¼hrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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