Online AGB
Autohaus REHAG GmbH, BlitzkuhlenstraĂŸe 83a, 45659 Recklinghausen
Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5197
GeschäftsfĂ¼hrer: Mathias Dieter MĂ¼ller
Telefon: 02361 / 93175-0 · E-Mail: info@autohaus-rehag.de
USt-IdNr.: DE 238 293 103
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den im jeweiligen Kaufvertrag getroffenen
individuellen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fĂ¼r Verträge Ă¼ber den Kauf neuer und
gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie neuer oder gebrauchter Ersatzteile und Zubehörartikel,
die Ă¼ber die Internetseiten, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege unter
ausschlieĂŸlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angebahnt oder geschlossen
werden.
1.2 Verbraucher ist jede natĂ¼rliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieĂŸt,
die Ă¼berwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natĂ¼rliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in AusĂ¼bung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 FĂ¼r Werkstatt- Wartungs- und Reparaturleistungen gelten gesonderte
Reparaturbedingungen, soweit diese wirksam einbezogen wurden. Diese Online-AGB regeln
solche Leistungen nur, soweit sie Bestandteil einer kaufrechtlichen NacherfĂ¼llung sind.
2. Online-Darstellung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör auf der Website ist
grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den
Interessenten, ein Angebot abzugeben. Angaben in Inseraten, Exposés und
Online-Datenbanken dienen der Beschreibung; maĂŸgeblich sind der konkrete Kaufvertrag
und die darin ausdrĂ¼cklich vereinbarte Beschaffenheit.
2.2 Eine Anfrage, Reservierungsanfrage oder Terminbuchung fĂ¼hrt noch nicht zum
Abschluss eines Kaufvertrags. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer ein
verbindliches Angebot abgibt und die Autohaus REHAG GmbH dieses ausdrĂ¼cklich annimmt
oder beide Parteien einen Kaufvertrag unterzeichnen.
2.3 Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Zugang einer
Anfrage oder Bestellung und stellen noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrĂ¼cklich
als Auftragsbestätigung bezeichnet sind.
2.4 Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Der Käufer erhält die Vertragsunterlagen in Textform oder als Ausdruck. Vertragssprache ist
Deutsch.
3. Fahrzeug- und Produktangaben
3.1 Technische Daten, Ausstattungsangaben, Verbrauchs- und Emissionswerte,
Abbildungen sowie Angaben zu Laufleistung, Vorbesitzern und frĂ¼herer Nutzung werden
nach bestem Wissen angegeben. Unwesentliche, handelsĂ¼bliche Abweichungen bleiben
vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind und keine vereinbarte Beschaffenheit
betroffen ist.
3.2 Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren zu
erwarten. Bekannte Unfallschäden, Vorschäden oder sonstige wertbildende Umstände
werden im Kaufvertrag dokumentiert, soweit sie der Verkäuferin bekannt sind.
3.3 Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen können Reichweite und Ladeleistung insbesondere
durch AuĂŸentemperatur, Fahrweise, Beladung, Alter und Zustand der Batterie, Reifen,
Nebenverbraucher und Ladeinfrastruktur abweichen.
4. Preise, Zahlung und Finanzierung
4.1 Alle gegenĂ¼ber Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschlieĂŸlich
der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrĂ¼cklich anders angegeben.
ĂœberfĂ¼hrungs- Zulassungs-, Liefer- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert
ausgewiesen, sofern sie anfallen.
4.2 Der Kaufpreis ist spätestens bei Ăœbergabe des Kaufgegenstands fällig, sofern im
Kaufvertrag kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Die Verkäuferin kann die Ăœbergabe
von der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängig machen.
4.3 Finanzierungs-, Leasing- oder Versicherungsangebote stehen unter dem Vorbehalt der
Annahme durch den jeweiligen Finanzierungspartner, Leasinggeber oder Versicherer. Ein
Fahrzeugkaufvertrag ist nur dann von einer Finanzierung abhängig, wenn dies ausdrĂ¼cklich
vereinbart wurde.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen zu.
GegenĂ¼ber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberĂ¼hrt.
5. Lieferung, Ăœbergabe und GefahrĂ¼bergang
5.1 Liefer- und Ăœbergabetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrĂ¼cklich als verbindlich
vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen kann der Käufer die Verkäuferin nach
Ăœberschreitung zur Leistung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
5.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung mit Ăœbergabe des Kaufgegenstands Ă¼ber. Wird der Versand auf
ausdrĂ¼cklichen Wunsch eines Unternehmers durchgefĂ¼hrt, geht die Gefahr mit Ăœbergabe an
die Transportperson Ă¼ber.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin abzunehmen.
Gesetzliche Rechte wegen Annahmeverzugs bleiben unberĂ¼hrt.
5.4 Teillieferungen bei Ersatzteilen und Zubehör sind zulässig, soweit sie dem Käufer
zumutbar sind und hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Autohaus
REHAG GmbH.
6.2 GegenĂ¼ber Unternehmern bleibt der Kaufgegenstand bis zur Begleichung sämtlicher
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin. Eine
WeiterveräuĂŸerung im ordnungsgemĂ¤ĂŸen Geschäftsgang bleibt zulässig; die daraus
entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an die
Verkäuferin abgetreten.
7. Gesetzliche Sachmängelrechte und NacherfĂ¼llung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam
Abweichendes vereinbart ist.
7.2 Ist der Käufer Verbraucher, kann er bei einem Sachmangel grundsätzlich NacherfĂ¼llung gemĂ¤ĂŸ § 439 BGB verlangenund dabei nach MaĂŸgabe des Gesetzes zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung) wählen.
7.3 Die Verkäuferin kann die vom Verbraucher gewählte Art der NacherfĂ¼llung verweigern,
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfĂ¼r vorliegen. Bei einem Gebrauchtfahrzeug
kann eine Ersatzlieferung insbesondere wegen Unmöglichkeit ausscheiden; bei einem
Neufahrzeug oder bei Ersatzteilen und Zubehör kann eine Ersatzlieferung insbesondere
wegen unverhältnismĂ¤ĂŸiger Kosten verweigert werden. MaĂŸgeblich bleibt stets der konkrete
Einzelfall.
7.4 Die NacherfĂ¼llung erfolgt innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche
Unannehmlichkeiten fĂ¼r den Verbraucher. Die gesetzlichen AnsprĂ¼che auf erforderliche
Aufwendungen der NacherfĂ¼llung bleiben unberĂ¼hrt.
7.5 Wählt ein Verbraucher bei einem Kauf, auf den die ab 01.08.2026 geltende Neuregelung
anwendbar ist, die Nachbesserung und wird diese durchgefĂ¼hrt, verlängert sich die
ursprĂ¼ngliche Verjährungsfrist fĂ¼r AnsprĂ¼che wegen des Mangels einmalig um zwölf Monate.
Vor DurchfĂ¼hrung der Nachbesserung wird der Verbraucher gesondert Ă¼ber sein Wahlrecht
und die Rechtsfolge der Fristverlängerung informiert.
7.6 Die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie lässt die gesetzlichen Sachmängelrechte
grundsätzlich unberĂ¼hrt. Garantie und gesetzliche Sachmängelhaftung bestehen
nebeneinander, sofern die jeweiligen Garantiebedingungen nichts anderes zur Abwicklung
bestimmen.
7.7 Soweit im Rahmen der Mangelbeseitigung Teile ersetzt werden, gehen ausgebaute oder
ersetzte Teile in das Eigentum der Verkäuferin Ă¼ber, soweit dem keine zwingenden
gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
8. Verjährung bei Sachmängeln
8.1 GegenĂ¼ber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei gebrauchten
Sachen kann die Verjährungsfrist nur aufgrund einer gesonderten, ausdrĂ¼cklichen
Vereinbarung und nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen verkĂ¼rzt werden; eine
solche VerkĂ¼rzung ergibt sich daher nicht allein aus diesen Online-AGB.
8.2 GegenĂ¼ber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist fĂ¼r SachmängelansprĂ¼che bei
neuen Kaufgegenständen ein Jahr und bei gebrauchten Kaufgegenständen ein Jahr ab
Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht fĂ¼r AnsprĂ¼che wegen Vorsatz,
arglistigen Verschweigens, Ăœbernahme einer Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie fĂ¼r AnsprĂ¼che nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Die gesetzlichen Regelungen Ă¼ber Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn sowie
die besondere Verlängerung der Verjährungsfrist im Nachbesserungsfall bleiben unberĂ¼hrt.
9. Untersuchung und Mängelanzeige bei Unternehmern
9.1 Ist der Käufer Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und RĂ¼gepflichten des § 377 HGB.
Unterlässt er die rechtzeitige Anzeige, gilt der Kaufgegenstand in dem gesetzlich
vorgesehenen Umfang als genehmigt.
9.2 Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst sofort beim
Zusteller und bei der Verkäuferin anzuzeigen. Die Nichtanzeige berĂ¼hrt die gesetzlichen
Rechte des Verbrauchers nicht.
10. Haftung
10.1 Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer Ă¼bernommenen Garantie.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten
sind Pflichten, deren ErfĂ¼llung die ordnungsgemĂ¤ĂŸe DurchfĂ¼hrung des Vertrags erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmĂ¤ĂŸig vertrauen darf.
10.3 Im Ăœbrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende
gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberĂ¼hrt.
11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
11.1 Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschlieĂŸlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln geschlossen und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen
eines Fernabsatzvertrags vor, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu.
11.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung im Anhang.
Wird der Vertrag erst in den Geschäftsräumen nach persönlicher Besichtigung und
Verhandlung geschlossen, liegt regelmĂ¤ĂŸig kein Fernabsatzvertrag vor.
11.3 Bei Dienstleistungen, die auf ausdrĂ¼ckliches Verlangen des Verbrauchers bereits
während der Widerrufsfrist beginnen, kann Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften
geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistung unter den gesetzlichen
Voraussetzungen erlöschen.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden nach MaĂŸgabe der Datenschutzerklärung der
Autohaus REHAG GmbH und der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
12.2 Soweit fĂ¼r Zulassung, Finanzierung, Leasing, Versicherung, Garantieabwicklung,
Transport oder Herstellerprozesse Daten an Dritte Ă¼bermittelt werden, erfolgt dies nur auf
gesetzlicher Grundlage, zur VertragsdurchfĂ¼hrung oder aufgrund einer Einwilligung.
13. Streitbeilegung
13.1 Die Autohaus REHAG GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen, soweit keine abweichende gesetzliche
Verpflichtung besteht.
13.2 Soweit die Voraussetzungen fĂ¼r ein Verfahren vor der zuständigen Kfz-Schiedsstelle
vorliegen, können Verbraucher Informationen bei der Vestischen Innung des Kfz-Gewerbes
Recklinghausen-Gelsenkirchen, GroĂŸe-Perdekamp-StraĂŸe 6, 45657 Recklinghausen,
einholen.
13.3 Die frĂ¼here europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Ein
Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht mehr.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. GegenĂ¼ber
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender
Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen
wird.
14.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand fĂ¼r alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis Recklinghausen. Die Verkäuferin bleibt berechtigt, am allgemeinen
Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der Ă¼brigen Bestimmungen unberĂ¼hrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.